exact Beratung GmbH
News der exact Beratung Juli 2017
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich begrüße Sie recht herzlich zum Newsletter der exact Beratung GmbH.

Der monatliche Newsletter ist ein kostenloser Service der exact Beratung GmbH.

Auch in diesem Monat gibt es wieder Neuigkeiten rund um unser Unternehmen.

Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter der angegebenen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer freuen.

 
   
01 Vortrag: Unternehmenskauf/-nachfolge professionell gestalten – Frühzeitig an später denken
 

Wer kommt, wenn ich gehe? Diese Frage muss sich über kurz oder lang jede Unternehmerin und jeder Unternehmer stellen. Eine Unternehmensnachfolge ist komplex und nicht selten mit vielen Emotionen verbunden. Ein erfolgreicher Nachfolgeprozess kann gut und gerne vier bis sechs Jahre dauern. Deshalb sollte jeder Unternehmer seine Nachfolge rechtzeitig planen.

Die IHK Lahn Dill lädt Sie dazu am 24. August 2017 zu einer Abendveranstaltung mit dem Thema: „Unternehmenskauf / -nachfolge professionell gestalten – Frühzeitig an später denken “ ein.

Herr Jens Olbrich, Geschäftsführer der exact Beratung GmbH, wird Ihnen an diesem Abend praxisorientierte Tipps zur erfolgreichen Unternehmensnachfolge geben. Im Anschluss berichtet Frau Gabriele Wagner-Saunderson von ihren Erfahrungen aus dem Verkauf ihres eigenen Unternehmens. Und weil oft auch professionelle Unterstützung bei der Nachfolge angeraten ist, informiert Sie Herr Roland Nestler vom RKW über die Fördermöglichkeiten durch das Land Hessen.

Nach den Vorträgen besteht die Gelegenheit sich bei einem kleinen Imbiss mit den Teilnehmern und Referenten auszutauschen. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie unter folgendem Link.


(Jens Olbrich, Geschäftsführer der exact Beratung GmbH)

Hier die Eckdaten:

Datum und Uhrzeit:

Donnerstag, 24. August 2017 ab 16:30
Beginn des Vortrags um 17:00 Uhr

Ort:

IHK Lahn-Dill, Geschäftsstelle Wetzlar, Friedenstraße 2, 35578 Wetzlar

Anmelden können Sie sich hier.

Kontakt
IHK Lahn-Dill
Geschäftsstelle Wetzlar
Friedenstraße 2
35578 Wetzlar

 
   
02 Bundesrat stimmt Bürokratieentlastung zu
 

Der Bundesrat hat heute dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. Damit werden vor allem kleine Unternehmen spürbar von Bürokratie befreit.

Bundesministerin Brigitte Zypries hierzu: „‚Alltag vereinfachen, von Bürokratie entlasten.‘ Diesem Ziel sind wir heute einen deutlichen Schritt näher gekommen. Ich freue mich, dass der Bundesrat dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz heute zugestimmt hat. Gerade kleine Unternehmen sind durch Bürokratie besonders belastet. Der Bundestag hat vor Kurzem auch die Anhebung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter beschlossen. Kleine Unternehmen können sich damit wieder auf das Wesentliche konzentrieren: Innovationen vorantreiben, Investitionen tätigen und Arbeitsplätze schaffen.“

Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz entlastet vor allem kleine Unternehmen mit zwei bis drei Mitarbeitern. Sie unterliegen oft der ganzen Bandbreite an Vorschriften, haben in der Regel jedoch keine „Spezialisten“, die sich in die Fachgesetze detailliert einarbeiten können.

Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist der weitere Abbau bürokratischer Vorschriften im Steuerrecht. Ein zweiter Schwerpunkt liegt auf dem Thema Digitalisierung. Mit einer neuen Fälligkeitsregelung für die Beiträge zur Sozialversicherung wird schließlich eine weitere langjährige Forderung der Wirtschaft umgesetzt. Der Bundestag hatte am 27. April 2017 die Anhebung der Schwelle für geringfügige Wirtschaftsgüter beschlossen. Wenn der Bundesrat dieser Anhebung zugestimmt hat, können viele Anschaffungen, wie Tablets und Büromaterial, dann direkt im Jahr der Anschaffung steuerlich voll abgeschrieben werden. Die Unternehmen müssen diese Güter dann nicht mehr bürokratisch aufwendig über viele Jahre erfassen und abschreiben. Das senkt Bürokratiekosten und schafft Investitionsanreize.

Quelle: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170512-bundesrat-stimmt-entlastung-zu.html

 
   
03 Impressum
 

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