exact Beratung GmbH
News der exact Beratung Januar 2017
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich begrüße Sie recht herzlich zum ersten exact Newsletter im neuen Jahr.

Das gesamte Team der Exact Beratung wünscht Ihnen ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2017.

Wir freuen uns, Sie weiterhin mit interessanten Artikelen versorgen zu können und wünschen Ihnen viel vergnügen bei der Lektüre unseres Newsletters.

Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter der angegebenen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer freuen.

 
   
01 Wie Banken Sicherheiten bewerten:
 

Gründerinnen und Gründer sowie Unternehmerinnen und Unternehmer müssen immer wieder Kredite aufnehmen, um den Start oder die Weiterentwicklung ihres Unternehmens zu finanzieren.

Banken und Sparkassen entscheiden allein, ob sie Geld verleihen oder nicht. Sie tun dies nur, wenn sie erwarten können, dieses Geld auch zurückzubekommen. Dafür zahlt der Kreditnehmer entweder das geliehene Geld zurück (meist in Raten und immer plus Zinsen). Oder das Kreditinstitut verkauft ersatzweise, wenn der Kreditnehmer nicht zahlen kann, das, was er ihm für die Kreditlaufzeit als Pfand überlassen hat: die Kreditsicherheiten. In der Regel werden von der Hausbank bei einer Kreditvergabe „bankübliche“ Sicherheiten verlangt:  Der Kreditnehmer überträgt Teile seines Vermögens bzw. bestimmte Rechte daran auf den Kreditgeber. Das Spektrum dieser Sicherheiten reicht von der persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen bis hin zur Übereignung von eindeutig be¬wertbaren Mobilien oder Immobilien an die Bank als Pfand. Maßgeblich für die Kreditentscheidung ist ihr Wert.

Die nachfolgenden Beleihungsgrenzen sind innerhalb der jeweiligen Ober- und Untergrenzen verhandelbar, da es weder gesetzliche Vorschriften noch einheitliche Richtlinien für die Bewertung von Kreditsicherheiten gibt – außer bei Hypothekenbanken und Versicherungen.

Grundstücke: 60 bis 80 % der von den Kreditinstituten ermittelten Beleihungsgrenzen

Bank- und Bausparguthaben: 100 % des Nennwertes

Lebensversicherungen: 100 % des Rückkaufwertes

Kundenforderungen:

- gegen die öffentliche Hand:90 % des Forderungsbetrages

- Steuererstattungsansprüche: 100 % des Erstattungsanspruches

- gegen sonstige Kunden:0 bis 100 % des Forderungsbetrages; je nach Bonität des Drittschuldners

Wertpapiere:

- Bundesschatzbriefe: 100 % des Zeitwertes

- Schuldverschreibungen öffentlicher Stellen: 80 % des Kurswertes

- sonstige Schuldverschreibungen: 60 bis 80 % des Kurswertes

- an inländischer Börse notierte Aktien: 60 % des Kurswertes

- an ausländischer Börse notierte Aktien: 40 bis 50 % des Kurswertes

- Aktienfonds: 60 % des Kurswertes

- Rentenfonds: 60 bis 80 % des Rücknahmepreises

- Zertifikate offener Immobilienfonds: 70 % des Rücknahmepreises

Bürgschaften:

- einer inländischen (Bürgschafts-)Bank: 100 % des Bürgschaftsbetrages

- von fremden Dritten: 0 bis 100 %; je nach Bonität des Bürgen

- von Ehepartnern: ohne Bewertung

Sonstiges:

- Warenlager: 50 % der Einstands¬preise (von Handelsware und Vorräten)

- Ladeneinrichtung: 40 % des Zeitwertes

- Maschinen und Geschäftsausstattung: 50 % des Zeitwertes

- Fahrzeuge: 50 % des Zeitwertes

Quelle: IHK Hannover; Stand 2013

Hinweis: Diese Aufstellung soll nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Quelle: Infobrief Nr. 14 „Sicherheiten – Bürgschaften – Rating“ aus der Gründerzeiten-Reihe des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi)

 
   
02 Unternehmensnachfolge in der Familie – Die Ulrich Dietz Immobilien GmbH
 

Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass Unternehmensnachfolgen immer seltener innerhalb der Familie umgesetzt werden. Während es vor einigen Jahrzehnten noch selbstverständlich war, dass die Kinder das elterliche Unternehmen übernehmen, ist dies derzeit nur noch bei weniger als der Hälfte der Unternehmensübergaben der Fall. Umso erfreulicher ist es, wenn tatsächlich Unternehmensnachfolgen innerhalb der Familie umgesetzt werden und gelingen.

Einen solchen Fall möchten wir am Beispiel der Ulrich Dietz Immobilien GmbH aus Gießen vorstellen:

Das Unternehmen wurde 1985 von Ulrich Dietz gegründet und ist seit über 30 Jahren am Markt tätig.  Zu den Leistungen gehört zum einen die Vermarktung von Wohn- und Geschäftsimmobilien und zum anderen auch die Verwaltung und  Betreuung von Immobilien. Der Firmenstandort des Betriebes mit derzeit fünf festen Mitarbeitern befindet sich in Gießen-Wieseck.

Nachdem der Gründer Ulrich Dietz das Unternehmen gemeinsam mit seiner Frau über Jahrzehnte geleitet hat, war es an der Zeit, die Unternehmensleitung in die Hände der nachfolgenden Generation zu übergeben. Da die Tochter Daniela Dietz fachlich und beruflich in die Fußstapfen ihres Vaters getreten ist, war die Übergabe des Unternehmens als familieninterne Nachfolge bereits seit längerem geplant und gewünscht. Die Tochter Daniela Dietz ist mit ihrer Ausbildung als  Kauffrau der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und ihrer Branchenerfahrung ideal für die Betriebsübernahme und eine selbständige Tätigkeit in der Branche qualifiziert.
Vor der tatsächlichen Umsetzung der Unternehmensnachfolge hat Daniela Dietz aber zuerst über ein halbes Jahr im Unternehmen ihres Vaters als Mitarbeiterin mitgearbeitet. Ziel dieser Übergangsphase war es, das Unternehmen, die  Abläufe, Strukturen und Kunden kennenzulernen und Erfahrungen in der Übernahme unternehmerischer Verantwortung zu sammeln. Erst nach Ende dieser Einarbeitungs- und Probephase hat Daniela Dietz dann die grundsätzliche Entscheidung getroffen, das Unternehmen als Nachfolgerin zu übernehmen und weiter zu führen.

Nun galt es im nächsten Schritt, die konkrete Umsetzung der Unternehmensübergabe vorzubereiten und zu initiieren.
Wir als exact Beratung durften die Gründerin im Rahmen eines Beratungsprojektes begleiten und ihr beratend zur Seite stehen. Gemeinsam wurden mehrere Gespräche mit den Eltern geführt und  das Konzept der Unternehmensnachfolge diskutiert und ausgearbeitet. Zur Darstellung und Plausibilisierung der geplanten Unternehmensentwicklung wurde u.a. ein Businessplan mit detaillierten Umsatz- und Ertragsplanungen erarbeitet.

Umgesetzt wurde die Unternehmensübergabe Anfang 2016 durch den notariellen Akt der Übertragung der Mehrheit der Gesellschaftsanteile auf die Nachfolgerin. Seitdem ist Daniela Dietz für das Unternehmen und die Mitarbeiter verantwortlich. Aber auch in Zukunft wird das Unternehmen als Familienbetrieb geführt. Der Vater Ulrich Dietz ist weiterhin vor Ort im Unternehmen und unterstützt seine Tochter bei allen laufenden Fragen des Geschäfts. Und auch der jüngere Bruder Christian Dietz, seit fünf Jahren im elterlichen Unternehmen tätig, steht seiner Schwester als Prokurist im laufenden Tagesgeschäft zur Seite.

v.l.n.r. Ulrich Dietz, Daniela Dietz, Jens Olbrich, Christian Dietz

Kontakt:

Ulrich Dietz Immobilien GmbH
Daniela Dietz
Wingert 18
35396 Giessen
Tel. 0641-975900
Internet: www.dietz-immobilien.de
E-Mail: daniela.dietz@dietz-immobilien.de

exact Beratung GmbH
Herr Jens Olbrich
Karl-Kellner-Ring 23
35576 Wetzlar
Tel. 06441 / 447998-0
Internet: www.exact-beratung.de
E-Mail: info@exact-beratung.de

 
   
03 Impressum
 

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D-35576 Wetzlar

Telefon: +49 (0) 64 41 - 44 79 98 0
Telefax: +49 (0) 64 41 - 44 79 98 70
E-Mail: info@exact-beratung.de
Internet: www.exact-beratung.de

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