exact Beratung GmbH
News der exact Beratung Januar 2016
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Sehr geehrte Damen und Herren,

zum ersten Newsletter im Jahr 2016 begrüßen wir Sie recht herzlich.

Ich hoffe, Sie haben sich über die Weihnachtsfeiertage gut erholt und hatten einen gelungenen Jahreswechsel.

Für 2016 wünsche ich Ihnen sowohl privat als auch beruflich zwölf erfolgreiche Monate. 

Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahme unter der angegebenen E-Mail-Adresse oder Telefonnummer freuen.

 
   
01 Neue Beratungsförderung ab 2016
 

Zu Beginn des nächsten Jahres wird die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen –neu ausgerichtet.
Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Richtlinie wird vorrausichtlich Ende Dezember 2015 veröffentlicht und am 01. Januar 2016 in Kraft treten.

Wer wird gefördert?

Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an

  • junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Was wird gefördert?

Die Beratung junger und etablierter Unternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

Allgemeine Beratungen:

Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen:

Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden.

Unternehmenssicherungsberatung:

Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.

Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.

Wo und wie wird der Antrag gestellt?

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss (vgl. Tabelle oben).

                                                       Quelle: Existenzgründungsportal des BMWi

Selbstverständlich stehen Ihnen die Berater der exact Beratung GmbH jederzeit bei Fragen zur neuen Beratungsförderung zur Verfügung.

 
   
02 Gründerpreis der Stadt Wetzlar 2016 - Bewerbungsunterlagen
 

Sie haben den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt und führen ein eigenes Unternehmen in der Region Mittelhessen? Dann ist der Gründerpreis der Stadt Wetzlar genau das Richtige für Sie!

Wer kann teilnehmen?

Für den Gründerpreis der Stadt Wetzlar können sich Existenzgründer, junge Unternehmer und Freiberufler aus Industrie,  Handwerk und Dienstleistung bewerben. Die Bewerber haben ihren Standort in der Region Mittelhessen und die Gründung liegt nicht länger als fünf Jahre zurück.Folgende Kriterien sind ausschlaggebend für die Bewertung:

  • Nachhaltigkeit des Gründungsvorhabens
  • regionaler Struktureffekt für die Region Mittelhessen
  • Innovationsgrad des Produktes bzw. der Dienstleistung
  • überzeugende und vorbildhafte Unternehmerpersönlichkeit

Beginn der Bewerbungsfrist ist der 1. Dezember 2015. Teilnahmeschluss ist am 15. März 2016.

Preisverleihung

Die Präsentation der besten Bewerbungen findet am 13.04.2016 statt. Die Gewinner des Gründerpreises der Stadt Wetzlar werden am 28. April 2016 im Rahmen der Wetzlarer Gründer- und Jungunternehmertage bekannt gegeben und ausgezeichnet.

Wie und wo kann ich mich bewerben?

Füllen Sie einfach die nachfolgenden

Bewerbungsunterlagen aus und senden sie per Post an:

Stadt Wetzlar, Wirtschaftsförderung, Ernst-Leitz Straße 30, 35578 Wetzlar

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an:

Alexandra Karger, die.interaktiven, alexandra@die-interaktiven.de, Tel. 06441/ 384570

Jens Olbrich, exact Beratung GmbH, jens.olbrich@exact-beratung.de, Tel: 06441/ 4479980

Viel Erfolg!

Unter dem folgendem Link, können Sie die Bewerbungsunterlagen aufrufen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.gruendertage-wetzlar.de.

 
   
03 Impressum
 

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D-35576 Wetzlar

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Telefax: +49 (0) 64 41 - 44 79 98 70
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Internet: www.exact-beratung.de

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