Zu Beginn des nächsten Jahres wird die bundesweite Beratungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen – zu denen auch Angehörige der freien Berufe zählen –neu ausgerichtet.
Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung", „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Richtlinie wird vorrausichtlich Ende Dezember 2015 veröffentlicht und am 01. Januar 2016 in Kraft treten.
Wer wird gefördert?
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
- junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Was wird gefördert?
Die Beratung junger und etablierter Unternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Allgemeine Beratungen:
Zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen:
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden.
Unternehmenssicherungsberatung:
Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Zusätzlich kann eine weitere allgemeine Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gefördert werden.
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Wo und wie wird der Antrag gestellt?
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Eine der eingeschalteten Leitstellen prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst dann darf ein Beratungsvertrag unterschrieben bzw. mit der Beratung begonnen werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Eine Liste der Regionalpartner ist über die Leitstellen erhältlich. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss (vgl. Tabelle oben). 
Quelle: Existenzgründungsportal des BMWi
Selbstverständlich stehen Ihnen die Berater der exact Beratung GmbH jederzeit bei Fragen zur neuen Beratungsförderung zur Verfügung.