Seit Anfang dieser Woche ist es möglich über http://www.rpkshe.de/coronahilfe die Anträge auf Corona-Soforthilfe online zu stellen.
Die Soforthilfe beträgt bei
- bis zu 5 Beschäftigten: max. 10.000 Euro für drei Monate
- bis zu 10 Beschäftigten: max. 20.000 Euro für drei Monate
- bis zu 50 Beschäftigten: max. 30.000 Euro für drei Monate (reine Landesmittel)
Der Antrag auf Soforthilfen wird vollständig auf der dafür eingerichteten Online-Plattform des Regierungspräsidiums Kassel gestellt. Die Bearbeitung beginnt, sobald der fertige Antrag einmal ausgedruckt, unterschrieben und wieder einscannt ist.
Folgende Informationen und Unterlagen, sind für den Online-Antrag notwendig und sollten vor dem Ausfüllen des Formulars vorbereitet sein:
- Vorjahresumsatz
- Personalausweis, Reisepass oder entsprechendes anderes Ausweisdokument: Nummer und Scan der Vorderseite
- Steuerunterlagen als Scan:
- als Einzelunternehmer bzw. -unternehmerin: den letzten Einkommensteuerbescheid
- bei Personengesellschaften: den letzten Feststellungsbescheid
- bei Kapitalgesellschaften: den letzten Umsatzsteuerbescheid (wenn nicht vorhanden: letzte Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Transferticket zur Umsatzsteuer aus ELSTER)
- bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Beschäftigten: die letzte Lohnsteueranmeldung
- Steuernummer, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Firmenkonto mit IBAN, BIC und Name der Bank
- Zahl der Mitarbeiter mit jeweiliger wöchentlicher Arbeitszeit und umgerechnet in so genannte Vollzeitäquivalente (s.u.)
- kurze Beschreibung, wie die Schwierigkeiten und der Liquiditätsengpass entstanden sind
- Betrag des Liquiditätsengpasses