exact Beratung GmbH
Sondernews der exact Beratung April 2020
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Liebe Kunden der exact Beratung GmbH,

der Corona-Virus hat die Wirtschaft und das öffentliche Leben nach wie vor fest im Griff.

So nutzen wir auch diesen Newsletter der exact Beratung und senden Ihnen aktuelle Informationen über mögliche Maßnahmen und Programme zur Überwindung der Corona-Krise.

Wenn Sie Fragen haben und wir Sie unterstützen können, rufen Sie uns an. 

 
   
01 Direktdarlehen der WIBank
 

Das hessische Wirtschafsministerium hat gemeinsam mit dem hessischen Finanzministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ein weiteres Hilfsprogramm speziell für Kleinunternehmen auf die Beine gestellt. Von Freitag, den 3. April 2020, an können hessische Kleinunternehmen mit maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten den neuen Direktkredit Hessen-Mikroliquidität beantragen. Dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit von 3.000 bis maximal 35.000 Euro zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen, der direkt bei der WIBank beantragt werden kann. Die Antragstellenden müssen weder Sicherheiten stellen, noch werden ihnen Gebühren oder weitere Kosten berechnet.

Die Einreichung des Antrags erfolgt in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern. Vor der Antragstellung bei der WIBank, soll ein Beratungskontakt mit einem Kooperationspartner zur Einschätzung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Gewerbes vor und nach Überwindung der Krise stattgefunden haben.  Kooperationspartner sind die Industrie- und Handelskammern in Hessen, Handwerkskammern in Hessen und  regionale hessische Wirtschaftsfördergesellschaften.

Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre bei zwei tilgungsfreien Jahren. Die Tilgung erfolgt monatlich vom Beginn des dritten bis zum Ende des siebten Jahres, der Zinssatz liegt bei 0,75 Prozent pro Jahr.

Die Antragstellung ist elektronisch ab heute möglich. Alle benötigten Unterlagen sowie Informationen zur Antragstellung stehen ebenfalls ab dem 03.04.2020 auf der WIBank-Seite bereit unter https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet-522074

 

 

 
   
02 Beratung – 100% Zuschüsse für Unternehmensberatungen
 

Unternehmen in Schwierigkeiten haben die Möglichkeit, über die BAFA Zuschüsse von bis aktuell zu 100% der Beratungskosten zu beantragen. Hierfür  wurde die bestehende Beratungsförderung des vom BAFA und der Leitstelle Köln administrierten  Programms zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ um ein Modul für Corona betroffene Unternehmen ergänzt.

Es wurden u.a. folgende Änderungen getroffen:

- Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).

- Es können von betroffenen Unternehmen bis zur Ausschöpfung der maximalen Zuschusshöhe mehrere Beratungen im Rahmen des neuen Kontingentes beantragt werden.

- Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmensausgezahlt.

- Die antragsberechtigten Unternehmen werden daher von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet.

- Betroffene Unternehmen müssen kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner vor Antragstellung führen.

- Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.

- Anträge können über die Homepage der Leitstelle Köln www.leitstelle.org gestellt werden.

Wir als exact Beratung sind für dieses Programm gelistet und unsere Kunden können diese Zuschüsse in Anspruch nehmen.

 
   
03 Nachrangdarlehen der WIBank als kurzfristige Liquiditätshilfe
 

Seit vergangener Woche können hessische Unternehmer kurzfristige Liquiditätshilfen in Form von Nachrangdarlehen der WIBank beantragen. Mit der neuen Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Hessen stellt die WIBank über die Hausbank ein so genanntes Nachrangdarlehen in Höhe von mindestens 5.000 Euro bis maximal 200.000 Euro zur Verfügung. Das Nachrangdarlehen ist im vollen Risiko der WIBank, d.h. es sind keine banküblichen Sicherheiten erforderlich. Voraussetzung ist, dass die Hausbank als notwendige Kofinanzierung zusätzliche eigene Darlehensmittel in Höhe von weiteren 20 Prozent der Summe bereitstellt.

Dieses kann weitestgehend frei strukturiert und voll besichert werden. Die Darlehenslaufzeit beträgt zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder alternativ fünf Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren.

Die "Liquiditätshilfe für KMU" richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Hessen und weniger als 250 Mitarbeitern.  Der Förderkredit wird im Hausbankenverfahren vergeben. D.h. Ihre Hausbank stellt den Antrag bei der WIBank und bleibt Ihr alleiniger Ansprechpartner.

 
   
04 Corona Soforthilfe – Online-Antragstellung seit dieser Woche möglich
 

Seit Anfang dieser Woche ist es möglich über http://www.rpkshe.de/coronahilfe  die Anträge auf Corona-Soforthilfe online zu stellen.

Die Soforthilfe beträgt bei

- bis zu 5 Beschäftigten: max. 10.000 Euro für drei Monate

- bis zu 10 Beschäftigten: max. 20.000 Euro für drei Monate

- bis zu 50 Beschäftigten: max. 30.000 Euro für drei Monate (reine Landesmittel)

Der Antrag auf Soforthilfen wird vollständig auf der dafür eingerichteten Online-Plattform des Regierungspräsidiums Kassel gestellt. Die Bearbeitung beginnt, sobald der fertige Antrag einmal ausgedruckt, unterschrieben und wieder einscannt ist.

Folgende Informationen und Unterlagen, sind für den Online-Antrag notwendig und sollten vor dem Ausfüllen des Formulars vorbereitet sein:

- Vorjahresumsatz

- Personalausweis, Reisepass oder entsprechendes anderes Ausweisdokument: Nummer und Scan der Vorderseite

- Steuerunterlagen als Scan:

- als Einzelunternehmer bzw. -unternehmerin: den letzten Einkommensteuerbescheid

- bei Personengesellschaften: den letzten Feststellungsbescheid

- bei Kapitalgesellschaften: den letzten Umsatzsteuerbescheid (wenn nicht vorhanden: letzte Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Transferticket zur Umsatzsteuer aus ELSTER)

- bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Beschäftigten: die letzte Lohnsteueranmeldung

- Steuernummer, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse

- Firmenkonto mit IBAN, BIC und Name der Bank

- Zahl der Mitarbeiter mit jeweiliger wöchentlicher Arbeitszeit und umgerechnet in so genannte Vollzeitäquivalente (s.u.)

- kurze Beschreibung, wie die Schwierigkeiten und der Liquiditätsengpass entstanden sind

- Betrag des Liquiditätsengpasses

 
   
05 Förderung von Sanierungsgutachten gemäß IDW S6
 

Gerät ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Krise, lassen sich Haftungsrisiken für die Beteiligten häufig nur durch ein tragfähiges Sanierungskonzept minimieren. Ein Sanierungskonzept wird in der Regel in Form eines Sanierungsgutachtens gemäß des Standards IDW S6 ausgearbeitet.

Seit der vergangenen Woche fördert die WIBank die Erstellung von Sanierungsgutachten. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Freiberufler, deren Hausbank ein Sanierungsgutachten gemäß IDW S6 fordert.

Der Zuschuss beträgt 50 % der Kosten des Gutachtens, maximal jedoch 10.000 Euro.  Voraussetzung ist, dass der Antragstellende auf Grund der Corona-Pandemie in einer Krise ist und das Gutachten  nach dem 13.03.2020 gefordert wurden. Als zertifizierter Sanierungs- und Restrukturierungsberater erstellen wir Sanierungsgutachten gemäß IDW S6 und unterstützen Sie bei der Bewältigung der aktuellen wirtschaftlichen Krise.

 
   
06 Weitere Maßnahmen und finanzielle Hilfen
 

Die bisherigen, in unserem letzten Newsletter beschriebenen Maßnahmen haben weiterhin bestand und weitere finanzielle Hilfen zur Unterstützung der Wirtschaft in dieser schwierigen Zeit sind angekündigt. 

Um hier auf dem aktuellen Stand zu bleiben, empfehlen wir die offizielle Homepage der Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus

 
   
07 Wie kann die exact Beratung Ihnen helfen?
 

Wir als exact Beratung möchten und können Sie in der aktuellen Situation unterstützen. Hierbei gilt es abzuwägen, welche Hilfen zur Verfügung stehen und was konkret getan werden kann. Maßnahmen sind z.B. die Begleitung der Antragstellung von öffentlicher Förderung und Finanzhilfen, Ausarbeitung von Liquiditätsplänen und Finanzierungsunterlagen,  Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen.

Die exact Beratung ist als förderfähiger Berater bei der BAFA und dem RKW Hessen gelistet, so dass Beratungszuschüsse beantragt werden können.
Scheuen Sie sich nicht und rufen uns an!

Ihre exact Beratung

 
   
08 Impressum
 

Dieser Newsletter ist ein kostenloses Angebot der

exact Beratung GmbH
Karl-Kellner-Ring 23
D-35576 Wetzlar

Telefon: +49 (0) 64 41 - 44 79 98 0
Telefax: +49 (0) 64 41 - 44 79 98 70
E-Mail: info@exact-beratung.de
Internet: www.exact-beratung.de

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