Vereinfacht und verbessert: Die neue Mittelstandsförderung der KfW

vom 02.05.2022

Bereits seit den 1970iger Jahren widmet sich die KfW der inländischen Wirtschaftsförderung und passte ihre Programme seither immer wieder an die sich verändernden Gegebenheiten an.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWI) und die KfW haben nun zu Beginn des Jahres die Mittelstandsförderung neu aufgestellt. Dabei standen laut KfW die Kundenorientierung, Transparenz und einfacher Zugang im Vordergrund: „Wir werden gerade den Mittelstand in Deutschland dabei mit einem klaren und bedarfsgerechten Angebot an Förderprogrammen unterstützen“ so der Vorstandsvorsitzende der KfW, Stefan Wintels.

Wir haben Ihnen die wichtigsten Neuerungen hier zusammengefasst:

• Der neue ERP-Förderkredit KMU bietet allen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 50 Mio. EUR und mit nicht mehr als 249 Beschäftigten zinsgünstige Kredite mit attraktiven Konditionen aus dem ERP-Sondervermögen
• Für größere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR wurde der KfW-Förderkredit großer Mittelstand mit zinsgünstigen, aber beihilfefreien Konditionen eingeführt.
• In beiden Programmen beträgt der Kredithöchstbetrag 25 Mio. EUR pro Vorhaben. Je nach Finanzierungszweck kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren vereinbart werden.
• Den durchleitenden Banken und Sparkassen bietet die KfW die Option einer teilweisen Übernahme des Kreditrisikos (Haftungsfreistellung) von 50 % für Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt sind, um eine positive Kreditentscheidung zu erleichtern.
• Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind, sowie für Vorhaben von KMU in Regionalfördergebieten gelten nochmals verbesserte Konditionen.
• Die bisherigen Programme KfW-Unternehmerkredit, ERP-Gründerkredit Universell sowie das ERP-Regionalförderprogramm laufen aus

 Unverändert bestehen bleiben: 


o ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit,
o ERP-Gründerkredit StartGeld und die
o Nachrangprodukte ERP-Mezzanine für Innovation und ERP-Kapital für Gründung

Quelle: www.kfw.de

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