Transparenzregister – Was müssen Unternehmer tun?

vom 01.04.2022

Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und bringt direkt einige Pflichten mit sich – die Pflege des Transparenzregisters. In diesem Artikel erklären wir ihnen, was sich hinter dem Begriff versteckt, welches Ziel mit diesem Register verfolgt wird, welche Unternehmen betroffen sind und was nun getan werden muss.

Was ist das Transparenzregister?

Als einer der wesentlichen Bestandteile des im Juni 2017 in Kraft getretenen Geldwäscherichtlinien-Umsetzungsgesetz (GwG) wurde das elektronische Transparenzregister eingeführt. Ziel dieses Registers ist die Überwachung der Eigentümerstrukturen von Unternehmen, Stiftungen und ähnlichen Gestaltungen, um Fälle von Geldwäsche zu unterbinden und alle geleisteten Zahlungsflüsse nachvollziehbar zu machen.

Wen betrifft das Transparenzregister?

Das Transparenzregister betrifft alle juristischen Personen des Privatrechts (z.B. AG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt), Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, Europäische Aktiengesellschaft (SE), KG a.A.) und eingetragene Personengesellschaften, wie z.B. OHG, KG, Partnerschaften). Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute (e.K.) und GbR´s sind grundsätzlich nicht von der Mitteilungspflicht betroffen.

Was muss nun getan werden?

Juristische Personen und eingetragene Personengesellschaften sind dazu verpflichtet, Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten des Unternehmens zu sammeln, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle auf elektronischem Wege mitzuteilen. Außerdem sind die betroffenen Unternehmen dazu verpflichtet mitzuteilen, wenn sich ihre Bezeichnung oder Rechtsform geändert hat oder sie verschmolzen oder aufgelöst worden sind. Bei Nichterfüllung der Mitteilungspflicht oder Überschreitung der Übergangsfrist drohen empfindliche Bußgelder.

Bis wann müssen die Eintragungen vorgenommen werden?

Für die Umsetzung der neuen Eintragungspflicht werden Übergangsfristen gewährt. Die Fristtermine lauten wie folgt:

- Aktiengesellschaft, SE, Kommanditgesellschaft auf Aktien: 31.03.2022
- GmbH, Genossenschaft, Europäische Genossenschaft oder Partnerschaft: 30.06.2022

Wo können Eintragungen vorgenommen werden und was wird eingetragen?

Um die Eintragungen vorzunehmen, muss zunächst die Internetseite www.transparenzregister.de aufgerufen und anschließend über den Reiter „Jetzt registrieren“ ein Benutzerkonto angelegt werden.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns unter den Kontaktdaten:



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