Stille Beteiligungen für Kleinunternehmer und Existenzgründer

vom 25.11.2013

Existenzgründer sowie kleine und junge Unternehmen finden nur schwer Geldgeber, weil sie häufig wenig Eigenkapital haben. Hausbanken lehnen mangels Sicherheiten eine Finanzierung ab. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie den Mikromezzaninfonds-Deutschland mit einem Volumen von 35 Millionen Euro aufgelegt. Er wird aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert.

Was ist Mezzaninkapital?

Mezzaninkapital ist eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital. Das Unternehmen erhält wirtschaftliches Eigenkapital. Der Kapitalgeber bekommt weder Stimmrechte, noch mischt er sich ins Tagesgeschäft ein.

Die Vorteile:

- Das Unternehmen muss keine Sachsicherheiten stellen.

- Die wirtschaftliche Eigenkapitalquote erhöht sich.

- Das Rating verbessert sich.

- Die Konditionen laufender Kredite können sich verbessern.

- Der Unternehmer verbessert seine Chancen auf neue Kredite.

Über die MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH können ab sofort auch kleine stille Beteiligungen für Existenzgründer und kleine, junge Unternehmen ab 5.000 Euro bis maximal 50.000 € herausgelegt werden.

Anträge können kleine und junge Unternehmen sowie Existenzgründer stellen. Besonders sind Unternehmen angesprochen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.

Antragsunterlagen finden Sie online unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

Kontakt und weitere Informationen:

MBG H
Mittelständische Beteiligungs-
gesellschaft Hessen mbH
Schumannstraße 4-6
60325 Frankfurt am Main

Telefon (0 69) 13 38 50-78 41
Telefax (0 69) 13 38 50-78 60

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