Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbständige
Am 23.03. verabschiedete das Bundeskabinett ein Rettungspaket mit Soforthilfen für kleine Unternehmen und Selbstständige. Für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten sind Direkthilfen von 9000 Euro vorgesehen, die auf einen Schlag ausgezahlt werden sollen und für drei Monate reichen müssen. Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten greift eine Soforthilfe von 15.000 Euro. Die Soforthilfen müssen voraussichtlich nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung für einen Zuschuss ist allerdings, dass der Betrieb oder der Selbstständige vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war.
Der Schaden muss also direkt im Zusammenhang mit der Coronakrise eingetreten sein. Als Stichtag gilt der 11. März. Das Rettungspaket soll noch in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden, so dass die Soforthilfen voraussichtlich ab der kommenden Woche beantragt und ausgezahlt werden können. Zuständig für die Verteilung der Mittel werden die einzelnen Bundesländer sein. Weitere Informationen für Hessen gibt es auf der Internetweite des Hessischen Ministerium für Wirtschaft unter https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/coronahilfen-fuer-unternehmen/
Beratung – Zuschüsse von bis zu 90% der Beratungskosten
Unternehmen in Schwierigkeiten haben die Möglichkeit, über die BAFA Zuschüsse bis zu 90% der Beratungskosten zu beantragen. Auch Unternehmen, die sich zwar nicht aktuell, aber in naher Zukunft bedingt durch die aktuelle Coronavirus-Pandemie, in einer Schieflage befinden werden, können diese Förderung erhalten. Wir als exact Beratung sind für dieses Programm gelistet und unsere Kunden können diese Zuschüsse in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass Unternehmen in Schwierigkeiten vor Antragstellung ein Gespräch mit einem Regionalpartner (z.B. IHK) führen müssen. Aktuell sind die Mehrheit der Regionalpartner bereit, dieses Gespräch auch telefonisch und zeitnah durchführen. (weitere Informationen: www.leitstelle.org)
Kurzarbeitergeld – Entlastung der Personalkosten
Wenn Betriebe aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation die Arbeitszeit vorübergehend verringern und Kurzarbeit anzeigen, zahlt die Agentur für Arbeit bei Vorliegen der Voraussetzungen Kurzarbeitergeld. Hauptzweck des Kurzarbeitergeldes ist es, bei vorübergehendem Arbeitsausfall die Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ermöglichen und Entlassungen zu vermeiden. Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall.
Die Kurzarbeitenden erhalten grundsätzlich 60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt beträgt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts. Kurzarbeitergeld wird auf Antrag des Arbeitgebers oder der Betriebsvertretung gezahlt. Der Antrag ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen, am besten Online unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Für Unternehmen, Selbstständiger oder Freiberufler, die aktuell in finanzielle Schieflage geraten sind, bietet die KfW Unterstützung bei der Kreditvergabe. Dabei übernimmt die KfW einen Teil des Risikos der Bank. Die Risikoübernahme beläuft sich bei kleinen und mittleren Unternehmen auf bis zu 90% der Darlehenssumme. Hierdurch erhöht sich die Chance, eine Kreditzusage der Hausbank zu erhalten. Die Kreditvergabe ist allerdings an verschiedene Voraussetzungen gebunden: So müssen die Unternehmen mindestens 3 Jahre am Markt aktiv sein und dürfen sich nicht bereits vor der Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben. Die Programme sind aktuell angelaufen. Seit dem 23.03.2020 können die Kredite bei der Hausbank beantragt werden. Die KFW sagt zu, dass jeder Antrag mit Hochdruck bearbeitet wird, um so schnell wie möglich zu helfen. (Informationen unter www.kfw.de)
Finanzamt – Steuerstundungen und –herabsetzungen
Das Bundesfinanzministerium hat zusammen mit den Landesfinanzministerien steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen beschlossen. Durch das BMF-Schreiben müssen bei einem Antrag auf Stundung von Steuern keine strengen Voraussetzungen für Nachweise mehr erfüllt werde. Dies gilt für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Wer sich Steuern stunden lässt, zahlt keine Zinsen und muss auch keine Vollstreckung fürchten. Säumniszuschläge werden ebenfalls erlassen. Darüber hinaus können auf Antrag die Steuervorauszahlungen gesenkt werden. Wer wegen der Corona-Pandemie Probleme hat, seine Steuererklärungen fristgerecht abzugeben, kann Fristverlängerungen beantragen. Stundungen der Gewerbesteuer können bei den jeweiligen Gemeinde beantragt werden.
Weitere Maßnahmen wie z.B. die Verlängerung von Abgabefristen für Umsatzsteuervoranmeldungen oder eine generelle Umstellung zu quartalsweisen Voranmeldungen sind im Gespräch, aber zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beschlossen.
Krankenkassen – Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Bei den Krankenkassen können Stundungen der Sozialversicherungsbeiträge beantragt werden. die Krankenkassen dürfen die Beiträge allerdings nur in Ausnahmefällen stunden, wenn die sofortige Einziehung eine erhebliche Härte für den Arbeitgeber darstellt. Die Krankenkassen entscheiden als Einzugsstellen für die Sozialversicherungsbeiträge jeweils im Einzelfall. Es ist sinnvoll, sich frühzeitig mit den zuständigen Krankenkassen in Verbindung zu setzen, um die Möglichkeiten und Modalitäten einer Stundung abzuklären.
Unterstützungsmöglichkeiten vom Land Hessen
Das Land Hessen bietet über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen ein breites Spektrum geförderter Finanzierungsprodukte an, um Unternehmen bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen. Allerdings gilt auch hier, wie bei den Förderkrediten der KfW, das Hausbankprinzip! Die Kreditanträge dürfen nicht direkt an die KfW oder die WI-Bank gestellt werden! Die Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werde, dass heißt die finanzierende Hausbank stellt den Antrag bei der Förderbank. Erster Ansprechpartner für Unternehmen sind entsprechend die finanzierenden Hausbanken. (Informationen unter https://www.wibank.de/wibank/)
Weitere Maßnahmen und finanzielle Hilfen
Weitere Maßnahmen und finanzielle Hilfen zur Unterstützung der Wirtschaft sind angekündigt, aber noch nicht in entsprechende Gesetze und Verordnungen überführt. Um hier auf dem aktuellen Stand zu bleiben, empfehlen wir die offizielle Homepage der Bundesregierung unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus
Wie kann die exact Beratung Ihnen helfen?
Wir als exact Beratung möchten und können Sie in der aktuellen Situation unterstützen. Hierbei gilt es abzuwägen, welche Hilfen zur Verfügung stehen und was konkret getan werden kann. Maßnahmen sind z.B. die Begleitung der Antragstellung von öffentlicher Förderung und Finanzhilfen, Ausarbeitung von Liquiditätsplänen und Finanzierungsunterlagen, Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen.
Die exact Beratung ist als förderfähiger Berater bei der BAFA und dem RKW Hessen gelistet, so dass Beratungszuschüsse beantragt werden können.
Scheuen Sie sich nicht und rufen uns an!
Ihre exact Beratung