Sichere Altersversorgung für Unternehmer

vom 18.09.2015

Viele Unternehmer, die als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) ihrer eigenen GmbH tätig sind, riskieren Versorgungslücken, die erst bei Eintritt in die Altersruhe sichtbar werden . Denn in der Regel lassen sich Selbstständige Firmeneigentümer im Laufe der Jahre aus der gesetzlichen Rentenversicherung  befreien.  Aus dieser Quelle sind dementsprechend meist eher geringe Ansprüche auf Altersrentenleistungen zu erwarten.

Dagegen hat  der Großteil der Gesellschafter-Geschäftsführer  über die GmbH eine Pensionszusage eingerichtet, um so die individuelle Versorgungslücke zu schließen.  Sofern dazu auch eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wurde, um diese Ansprüche zu finanzieren, ist alles in bester Ordnung – dachten viele.

Zudem werden als netter Nebeneffekt durch die Bildung von Rückstellungen in der Bilanz  auch noch Steuern gespart.

Doch Achtung: Bei vielen Pensionszusagen ist  nicht nur durch die niedrigen Zinsen das Gleichgewicht zwischen Leistungsversprechen der GmbH und den finanziellen Mittel in eine Schieflage geraten.

 
Insbesondere  die deutlich steigende Lebenserwartung führt dazu, dass eine GmbH über immer höhere finanzielle Mittel verfügen muß, um die einstmals zugesagten Leistungen erfüllen zu können.

Daher ist es dringend notwendig, dieses komplexe Konstrukt aus Pensionszusage und Rückdeckungsversicherung bzw. alternative Finanzierungsformen (z.B. Investmentfonds) in regelmäßigen Zeitabständen einer detailliierten und fachmännischen Überprüfung zu unterziehen.

Da fängt es oftmals schon bei den „Basics“ an. So ist beispielsweise längst nicht allen geläufig, dass eine spätere Rentenzahlung aus der GmbH an den GGF  unabhängig von den dafür vorgesehenen finanziellen Mitteln in der vollen zugesagten Höhe fließt.

„Dann verzichte ich eben auf die Rente und lass mir die Versicherung auszahlen“ – wenn dieser Satz kommt, freut sich das Finanzamt, denn ein Verzicht auf die zugesagten Leistungen des GGF löst meist mehr oder weniger hohe Steuernachzahlungen aus.

Ein weiteres Problem in der späteren Leistungsphase besteht in der Insolvenzsicherung. Fließt eine Rentenzahlung aus der GmbH an den ehemaligen GGF, unterliegt diese nur in seltenen Fällen einer gesetzlichen Insolvenzsicherung. Vielmehr müssen Vermögenspositionen, wie beispielsweise die Rückdeckungsversicherung oder möglichweise eingerichtete Investmentfondsdepots, über eine Verpfändungserklärung entsprechend gesichert sein.

Die Volksbank Mittelhessen e.G. hat einen Spezialisten, der sich seit vielen Jahren mit diesen Zusammenhängen und den gesetzlichen Rahmenbedingunen  beschäftigt: Thomas Illmer,  Mitarbeiter der Abteilung Sicherheit und Vorsorge Firmen, untersucht in Zusammenarbeit mit den Juristen der Beratungsgesellschaft COMPERTIS, einer -Tochter der genossenschaftlichen R+V-Versicherung, die Pensionszusagen von Volksbank-Kunden. „Wir bieten unseren Mitgliedern und Kunden eine unverbindliche Überprüfung ihrer Pensionszusagen an. Wenn sich dabei herausstellt, dass alles richtig und sinnvoll geregelt ist, umso besser“.  Das kommt allerdings eher selten vor. In beinahe allen Fällen ergeben sich kleine oder auch größere Handlungsfelder für die Beteiligten. Ein unverbindliches Service-Gespräch mit Thomas Illmer beginnt häufig mit der Frage: nach der Unternehmensnachfolge.Daraus leiten sich dann alle weiteren Fragestellungen ab.

Die Beratung erfolgt selbstverständlich auch unter enger Einbeziehung er Steuerberater des Unternehmens , insbesondere wenn es um die Einzelheiten der Pensionszusage geht.

Jede Pensionszusage ist anders gestaltet. Dementsprechend gibt es auch keine Lösungen „von der Stange“. Wie das Ergebnis am Ende ausfällt, hängt von den individuellen Gegebenheiten und vor allem  von den liquiden Mitteln des Unternehmens ab: Ausfinanzieren der Pensionszusage über eine Rückdeckungsversicherung oder Einfrieren der Ansprüche, Auslagerung  bis hin zur möglichen Liquidation – die Möglichkeiten sind vielfältig. Bei rechtzeitiger Überprüfung der Pensionszusage kann für das Unternehmen und dessen Inhaber eine wichtige Weichenstellung vorgenommen werden, die sich später auszahlt.  Schließlich geht es darum, finanzielle Mittel für die Erhaltung des Lebensstandards im Alter zu sichern.


Kontakt:

Volksbank Mittelhessen eG
Sicherheit und Vorsorge Firmen
Thomas Illmer
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Telefax: 0641 7005-860099
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