KfW verlängert Corona-Sonderprogramm für Unternehmerkredite

vom 19.01.2022

Als Förderbank unterstützt und finanziert die KfW seit 1948 Unternehmen und Projekte im öffentlichen Auftrag. Die Unternehmensbeihilfe hat aufgrund von Corona in den letzten Monaten vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen noch einmal mehr an Bedeutung gewonnen.

Um die pandemiebedingten erhöhten Belastungen der Unternehmen, Selbstständigen oder Freiberufler mit einem erweiterten Leistungsspektrum verstärkt abzufedern, hat die KfW seit dem 23. März 2020 ein Corona-Sonderprogramm aufgelegt, dessen Frist zur Antragstellung nun noch einmal bis zum 30.04.2022 verlängert worden ist.

Die aufgelegten Förderprodukte zeichnen sich durch eine erneute Anhebung der Kreditobergrenzen, reduzierte Zinssätze, verlängerte Rückzahlungsfristen, flexiblere Tilgungsvereinbarungen und der Übernahme von 90 bis zu 100 % des Bankenrisikos aus. 

Eine bis zu 10 Jahre mögliche Kreditlaufzeit und die Option zur Aussetzung von Tilgungsraten über zwei Jahre streckt die Rückzahlungsverpflichtungen. Insbesondere die Haftungsfreistellung, durch die Übernahme des Kreditrisikos durch die KfW, erleichtert die Kreditaufnahme, da keine weiteren Sicherheiten eingefordert werden.

Das Sonderprogramm ist interessant für bestehende Unternehmen, die bisher nicht in Schwierigkeiten waren, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und einen aktuellen Kapitalbedarf zur Weiterentwicklung und Stabilisierung ihrer Unternehmenstätigkeit haben.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung einer Darlehensinanspruchnahme. Auch für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe/
https://www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_683968.html

Quelle: KfW

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