Die Finanzierung von Unternehmenskäufen

vom 11.09.2013

Die Beschaffung der notwendigen finanziellen Mittel ist, wie bei jeder Gründung, auch bei einem Unternehmenskauf ein wichtiger Erfolgsfaktor. Hat der potentielle Käufer die passende Firma gefunden, sollte er daher als erstes den Kapitalbedarf für sein Vorhaben ermitteln. Hierzu gehört natürlich als wichtigste Position der Kaufpreis, der an den Verkäufer zu zahlen ist. Daneben müssen aber auch weitere Positionen berücksichtigt werden, die als zusätzlicher Kapitalbedarf anfallen. Dies sind z. B.:

•    Nebenkosten des Unternehmenskaufs, wie Grunderwerbssteuern, Notarkosten, Kosten für Unternehmensberater, Steuerberater und Rechtsanwälte.
•    Betriebsmittelbedarf zur Vorfinanzierung der laufenden Kosten für die ersten Monate nach der Unternehmensübergabe.
•    Kapitalbedarf für Investitionen und Restrukturierungsmaßnahmen, die zeitnah nach Übernahme umgesetzt werden müssen.

Im zweiten Schritt sollte festgestellt werden, wie hoch der Eigenanteil ist, die der Käufer in die Finan-zierung einbringen kann und welcher Anteil über andere Finanzierungsbausteine abgedeckt werden muss. Die Höhe des Eigenkapitalanteiles ist abhängig von den individuellen Begebenheiten. Gemäß unserer Erfahrung ist eine Eigenkapitalquote von mindestens 15% jedoch angemessen. Hierbei ist zu beachten, dass die Eigenmittel tatsächlich vorhanden und gegebenenfalls per Kontoauszug nachgewiesen werden müssen. Das einzubringende Eigenkapital ist nicht zu verwechseln mit der banküblichen Besicherung des Fremdkapitals. Hierzu kommen wir später.  

Die Wichtigkeit einer "sauberen" Finanzierung für den Unternehmenserfolg lässt sich auch anhand empirischer Daten belegen. So zeigen viele Untersuchungen, dass falsche Finanzierungen eine der häufigsten Ursachen für Unternehmensinsolvenzen sind. Die häufigsten Negativmerkmale sind eine zu dünne Eigenkapitaldecke, zu hohe Fremdfinanzierungskosten und Probleme mit der Hausbank.

Die Ausgangssituation für die Finanzierung eines Unternehmenskaufs ist grundsätzlich vergleichbar mit der bei einer Neugründung, zeichnet sich oft aber durch folgende besondere Faktoren aus:

•    Vorjahreszahlen, Jahresabschlüsse, Erfahrungswerte und Marktkenntnisse liegen vor. Planzahlen können einfacher als bei der Existenzgründung ermittelt und auf Basis einer fundierten Vorjahresanalyse bewertet werden.
•    Die Unternehmen verfügen über einen festen Kundenstamm und realisieren Umsätze in der Regel sofort nach Übergabe. Eine lange Einführungs- und Etablierungsphase, wie sie bei Neugründungen üblich ist, fällt meist weg.
•    Häufig ist bei den Käufern ein hohes fachliches Know-how vorhanden. Erfahrungsgemäß fehlt es aber oftmals an liquiden Mitteln und besonders an freien Sicherheiten. Dies betrifft insbesondere den Management Buy Out (MBO), bei dem ein Mitarbeiter das Unternehmen übernehmen will.
•    Über den zu zahlenden Kaufpreis wird in der Regel auch der immaterielle Unternehmenswert vergütet (z. B. Kundenstamm, Marken usw.). Die Quantifizierung dieser immateriellen Vermögensgegenstände ist aber in der Praxis sehr schwierig, was dazu führt, dass externe Kapitalgeber diese Vermögenspositionen sehr zurückhaltend bewerten und nur ungern Geld hierfür geben.

Aufgrund der speziellen Ausgangssituation bei Unternehmensnachfolgen haben Unternehmenskäufer  meist mehrere alternative Finanzierungsoptionen.

Gemäß der zwischen Verkäufer und Käufer getroffenen Vereinbarungen, kann der Käufer den Kaufpreis grundsätzlich

•    …in Raten bezahlen. Dies wird oft in Form einer monatlichen Rentenzahlung realisiert. Dem Käufer bietet diese Alternative den Vorteil, dass der Kaufpreis gegebenenfalls komplett aus den (zukünftigen) Gewinnen des Unternehmens bezahlt werden kann. Die Nachteile für den Verkäufer liegen jedoch auf der Hand: Er ist darauf angewiesen, dass das Unternehmen zu-künftig in der Lage ist, die Ratenzahlungen pünktlich und in voller Höhe zu bezahlen. Somit trägt der Verkäufer weiterhin einen Teil des Risikos, obwohl er die Verfügungsgewalt über das Unternehmen bereits abgegeben hat.

•    …in einer kompletten Summe bezahlen. Der Verkäufer hat ein großes Interesse daran, dass der Kaufpreis zur Übergabe in einer kompletten Summe gezahlt wird. Hierfür benötigt der Käufer neben Eigenkapital meist noch zusätzliche Kapitalmittel, wie z. B. Bankdarlehen, Beteiligungskapital oder Zuschüsse.

In der Beratungspraxis sind neben diesen beiden grundsätzlichen Typen auch Zwischenformen sowie erfolgsabhängige Modelle selbstverständlich möglich und üblich.

Nachfolgend möchten wir verschiedene Bausteine zur Finanzierung von Unternehmenskäufen kurz vorstellen.

Darlehen
Die klassische Form der Finanzierung ist der Hausbankkredit. In diesem stellt die Hausbank dem Unternehmen Gelder zur zeitlich begrenzten Überlassung zur Verfügung. In ihrer Stellung als Gläubiger fordert die Hausbank neben einer Kapitalverzinsung auch die vollständige Rückzahlung des entliehenen Geldes innerhalb der Laufzeit. Die Gestaltung über die Rückzahlung des Kapitals kann individuell vereinbart werden. Neben einer annuitätischen Tilgung, die die monatliche Rückführung in Teilbeträgen vorsieht, sind auch endfällige Tilgungen am Ende der Finanzierungslaufzeit denkbar. Interessant für den Kreditnehmer sind auch Kredite der öffentlichen Förderbanken (z. B. Kfw-Mittelstandsbank, WI-Bank). Diese sind zu vergleichsweise günstigen Konditionen zu haben und verfügen teilweise über eine Haftungsfreistellung. Dies bedeutet, dass die durchleitende Hausbank bei einem Ausfall in der Höhe der Haftungsfreistellung entschädigt wird. Die zu zahlenden Zinsen hängen im Wesentlichen von der Bonität des Käufers und der Besicherungsquote ab.

Beteiligungskapital
Bei Beteiligungskapital unterscheidet man grundsätzlich zwischen einer stillen und offenen Beteiligung. Bei der stillen Beteiligung tritt der Beteiligungsgeber nach außen nicht in Erscheinung und er gibt sein Kapital vergleichbar einem Darlehen in das Unternehmen.

Im Rahmen von offenen Kapitalbeteiligungen erwerben Beteiligungsgesellschaften Anteile an Unternehmen. Mit dieser Beteiligung sind sie am Wert und Erfolg beteiligt. Anders als Fremdkapital in Form von Darlehen, müssen Kapitalbeteiligungen nicht zurückgezahlt werden. Eine Beteiligungsgesellschaft verdient ihr Geld über Gewinnausschüttungen und wenn die erworbenen Anteile zu einem höheren Preis weiterveräußert werden. Neben vielen privaten, profitorientierten Beteiligungsgesellschaften gibt es auch einige im öffentlichen Auftrag, wie zum Beispiel die Beteiligungs-Management-gesellschaft Hessen mbH (www.bmh-hessen.de). Diese Institutionen arbeiten im öffentlichen Auftrag mit dem Ziel, durch Kapitalbeteiligungen kleine und mittlere Unternehmen und deren Potenziale, Ideen und Konzepte zu unterstützen. Ein Nachteil von Beteiligungskapital ist, dass dieses meist teurer bezahlt werden muss als Fremdkapital. Die Renditeerwartung der Kapitalgeber bewegt sich oft im zweistelligen Bereich. Der hohe Preis erklärt sich dadurch, dass der Kapitalgeber bereit ist, ein hohes Risiko ohne entsprechende Sicherheiten zu tragen. Die Renditen eines normalen Zinssatzes könnte der Investor mit wesentlich geringerem Risiko erzielen. Etwas günstiger sind meist die Beteiligungen der öffentlichen Beteiligungsgesellschaften. Der große Vorteil dieses Finanzierungsbausteins ist, dass er als wirtschaftliches Eigenkapital gewertet wird und nicht banküblich besichert werden muss. Auch wird Beteiligungskapital nicht monatlich getilgt, so dass der der monatliche Kapitaldienst in der Höhe oft mit den Zins- und Tilgungsraten von Fremdkapital vergleichbar ist. Für den Gründer und/oder Unternehmenskäufer, der zwar eine hohe Rendite gewährleisten kann, aber über eine geringe Eigenkapitalquote und wenige Sicherheiten verfügt, sind Kapitalbeteiligungen ein interessanter und wichtiger Baustein in der Gesamtfinanzierung.

Neben stillen und offenen Kapitalbeteiligungen unterscheidet man auch zwischen passiven und aktiven Beteiligungen. Im Falle einer aktiven Beteiligung engagiert sich der Beteiligungsgeber aktiv im Unternehmen und ist auch im Tagesgeschäft tätig. Im Gegensatz dazu ist bei einer passiven Beteiligung der Beteiligungsgeber nicht im Tagesgeschäft tätig, sondern beteiligt sich in der Regel nur an den strategischen Entscheidungen des Unternehmens. Hierzu gehört u. a. auch die Kontrolle auf Basis von Soll-Ist-Vergleichen.

Bürgschaften
Fehlende Sicherheiten stellen bei Unternehmenskäufen oft ein großes Problem dar. Helfen können öffentliche Bürgschaften von der Bürgschaftsbank Hessen, die auch in Kombination mit einer Beteiligung der Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH beantragbar sind. Handelt es sich um ein Vorhaben von besonderer Bedeutung (z. B. der Erhalt eines wichtigen Betriebes und Sicherung von Arbeitsplätzen), kann auch ein Antrag auf eine Landesbürgschaft erfolgreich sein.


Zuschüsse

Abhängig von Kriterien wie dem Investitionsort, Anzahl von neu geschaffenen Arbeitsplätzen etc., können unter bestimmten Voraussetzungen auch Zuschüsse für Unternehmensnachfolgen beantragt werden. Diese Option sollte immer geprüft werden, da es sich hierbei oft um „geschenktes” Geld handelt. Einen ersten Anhaltspunkt über mögliche Zuschüsse bietet die Förderdatenbank des Bundeswirt-schaftsministeriums (www.foerderdatenbank.de).

Angesichts der Fülle an Optionen zur Finanzierung von Unternehmenskäufen finden sich Unternehmenskäufer oft nur schwer zurecht und wissen verständlicherweise nicht, wie die Finanzierungsstruktur optimal gestaltet werden kann. Wir bieten Unternehmenskäufern daher konkrete Hilfe in der Planung, Ausgestaltung und Umsetzung von Finanzierungen an. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter den genannten Kontaktdaten zur Verfügung.

Kontakt:

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