Änderungen in der Förderung von Gründungs- und Mittelstandsberatungen

vom 20.08.2015

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung ab 2016 neu strukturiert.
Um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einen besseren Zugang zu externem unternehmerischen Know- how zu ermöglichen und diese bei der Inanspruchnahme von Beratungsdienstleistungen zu unterstützen, wurden verschiedene Programme des Bundes zu einer einheitlichen Förderung zusammengefasst. Eine professionelle Beratung erhöht in der Regel die Chancen einer erfolgreichen Gründung und kann auch dabei helfen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bestehender Unternehmen zu steigern. Nach Angaben des BMWi stehen, vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung zum Haushalt 2016, rund 16 Mio. Euro aus Bundesmitteln für die Beratung zur Verfügung. Kofinanziert werden die Mittel aus dem Europäischen Sozialfond (ESF). Die neue Förderung ersetzt bisherige Programme wie das "Gründercoaching Deutschland", "Förderung unternehmerischen Know-hows", "Turn-Around-Beratung" und "Runder Tisch".

Die spezifischen Förderkonditionen unterscheiden Unternehmen in verschiedenen Phasen:

  • für neu gegründete Unternehmen (bis 2 Jahre nach Gründung) gilt eine maximale Bemessungsgrundlage des Beratungshonorars von 4.000 Euro und eine Förderung von 50% ( für bestimmte Regionen z.B. neue Bundesländer gelten höhere Fördersätze)
  • für bestehende Unternehmen (mindestens 2 Jahre tätig) können bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von 3.000 Euro ebenfalls 50% Förderung beantragt werden ( auch hier gelten für bestimmte Regionen z.B. neue Bundesländer höhere Fördersätze)
  • für Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten beträgt der Fördersatz zum Beratungshonorar bundesweit 90%, bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 3.000 Euro.

Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zentraler Ansprechpartner. Dabei bindet die BAFA Leitstellen ein, um die Antragsbearbeitung und Programmdurchführung zu unterstützen. Die Leitstellen übernehmen dabei u.a. die Information und Öffentlichkeitsarbeit für Berater, Gründer/ innen und Unternehmen, unterstützen die BAFA bei der Antragsbearbeitung und Verwendungsnachweisprüfung und kümmern sich um die Qualitätssicherung. Als örtliche Anlaufstellen fungieren zudem, in Zusammenarbeit mit den Leitstellen, die sogenannten Regionalpartner, bei denen es sich in der Regel um die örtlichen IHK´s und HWK´s handelt.

Teil der Neuausrichtung der Beratungsförderung ist auch ein schlankes Verwaltungsverfahren und die Sicherung der Beratungsqualität durch in den Richtlinien festgelegte formale Anforderungen an die Berater und die Prüfung der Beratungsberichte.
Antragsberechtigt sind sowohl neu gegründete oder bereits bestehende KMU sowie Freie Berufe im Sinne der EU- Mittelstandsdefinition. Die Antragstellung erfolgt Online.
                                                                                                        Quelle: BMWi
Selbstverständlich stehen Ihnen die Berater der exact Beratung GmbH gern für weitere Fragen und Informationen rund um die Themen Gründungs- und Mittelstandsberatung sowie Beratungsförderung zur Verfügung.